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Erasmus - Bewerbungsvoraussetzungen
HomePrivatrechtBereicheErasmusBewerbungsvoraussetzungen

Kontakt:  

Erasmus Büro
an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg:
Koordinator:
o.Univ.- Prof. DDr.Dr.h.c. J. Michael RAINER
Assistentin: Gabriele Loibichler
Sprechstunden / telefonisch erreichbar: Mo - Do: 14 - 18 Uhr 
Tel.: 8044-3075; Fax: 8044-130; E-mail:
gabriele.loibichler@sbg.ac.at

 

Bewerbungsvoraussetzungen/Charakteristika/Kriterien

Wer kann sich bewerben?

Ordentliche Studierende, die

  • an der Universität Salzburg inskribiert sind. (Auch während des Auslandsaufenthaltes müssen die Studierenden an der Heimatuniversität inskribiert sein!) 
  • sich zum Zeitpunkt des Antritts des Auslandsaufenthaltes bereits im 3. Semester befinden und 
  • bisher noch keinen Erasmus Aufenthalt absolviert haben (kann nur 1 Mal in Anspruch genommen werden) 
Jeder Kandidat sollte solide Grundkenntnisse der jeweiligen Landessprache besitzen (er wird schließlich vor die Aufgabe gestellt, Prüfungen in der Sprache des Gastlandes abzulegen)

Sprachkurse werden finanziell gefördert, wenn sie als vorbereitender Sprachkurs und als integrierter Teil des Erasmus Aufenthaltes an der Gastuniversität absolviert werden. Diese Sprachkurse werden zu Semesterbeginn veranstaltet und dauern in der Regel 2 Wochen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, falls die Sprache des Gastlandes als eine selten gesprochene Sprache eingestuft wurde, vor dem Beginn des Auslandsaufenthaltes im Gastland einen 1 bis 2monatigen Intensivsprachkurs (ILCP - Intensive Language Preparation Course) zu beantragen. Diese Kurse werden kostendeckend von Brüssel finanziert. Nähere Informationen im Internet oder bei Frau Mag. Sylvia Humer im Büro für Außenbeziehungen. Tel.: 8044-2041.

Erasmus Aufenthalte dienen einem Vollzeitstudium sowie Arbeiten im Rahmen einer Diplomarbeit oder Dissertation.



Dauer des Aufenthaltes:
 

Mindestens 3 ganze Monate, maximal 12 Monate. Verlängerung des Aufenthaltes ist möglich, wobei der Verlängerungszeitraum nicht länger sein darf als der ursprünglich zuerkannte Stipendienzeitraum. Die Studierenden werden jedoch ermahnt, um die Verlängerung rechtzeitig anzusuchen. Verlängerungen, die später als 2 Monate vor Ende des bewilligten Studienaufenthaltes im Ausland einlangen, können nicht bearbeitet werden.

Einhalten von Fristen für das Einreichen des Ansuchens (des Anmeldeformulars): 1. November für das Sommersemester und 25. Mai für das Wintersemester. Einreichstelle: Erasmus Büro, Loibichler.

Selbstversicherung: Mit der Zuerkennung eines Sokrates/Erasmus Status ist kein Versicherungsschutz verbunden. Die Studierenden haben selbst die entsprechenden Maßnahmen zu treffen. 


Finanzielle Förderungen und Unterstützungen  

a) Erasmus Mobilitätsstipendium: finanzielle Unterstützung zur Deckung der erhöhten Lebenshaltungskosten im Ausland.

b) Studienbeihilfe: Studienbeihilfenbezieher können um Beihilfe für ein Auslandsstudium ansuchen. Beihilfe für ein Auslandsstudium kann für bis zu 12 Monate dauernde Sokrates/Erasmus Aufenthalte bezogen werden.

ACHTUNG: die unter Punkt a) und b) angeführten finanziellen Hilfen können NICHT beide ausbezahlt werden. Wenn jemandem das Mobilitätsstipendium zuerkannt wurde, kann nicht um die Beihilfe für ein Auslandsstudium ansuchen und umgekehrt!

c) Familienbeihilfe wird ebenfalls weiter bezogen, hierfür ist allerdings die Inskriptionsbestätigung notwendig.

 


Bewerbungsverfahren
 

Der erste Schritt ist das Ausfüllen des Anmeldeformulars samt Unterschriften des Koordinators und des STUKO Vorsitzenden, um den Status als Sokrates/Erasmus Studierender und das damit verbundene Stipendium zu erlangen (erfolgt bei Frau Loibichler). Dabei ist es insbesondere wichtig sich ein klares Bild darüber zu machen, welche Fächer und in welchem Ausmaß sollten an der Gastinstitution absolvieren werden. Obwohl sich die meisten Kandidaten auf das Völkerrecht und Europarecht beschränken, können in der Tat Fächer in vielen anderen Bereichen des JUS Studiums absolviert werden.

Zu diesem Zweck ist es unumgänglich, sich mit den Internetseiten der Gastuniversität vertraut zu machen. Jede einzelne Partneruniversität hat ihre Spezifika nicht nur in Bezug auf das Lehrveranstaltungsangebot und dessen Gestaltung im Laufe des akademischen Jahres, sondern auch in Bezug auf die Anmeldung und Aufnahme (diverse Student Application Forms) als Sokrates/Erasmus Studierender. Hierzu ist es absolut notwendig, die jeweiligen Fristen zu beachten. Einige unter den Partneruniversitäten bestehen auf ihre eigenen Formulare, die immer öfter nur noch elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Diese Unterlagen sind von jenen der Universität Salzburg unabhängig und müssen daher von den Studierenden selbständig und fristgerecht an die Gastinstitution gesandt werden.

Dasselbe gilt auch in Bezug auf die Unterkunft. Die Studierenden sollten beachten, dass die Universität Salzburg nicht für eine Unterkunft im Gastland sorgen kann! Wir geben jedoch unseren Kollegen an den Partneruniversitäten die Namen, Adressen und den Zeitraum, in dem die nominierten Sokrates/Erasmus Studierenden ihren Auslandsaufenthalt absolvieren werden, bekannt und ersuchen sie gleichzeitig, alle von ihnen benötigten Anmeldeformulare für zB Studentenwohnheime, Sprachkurse und Inskriptionen an die Heimatadresse der nominierten Studierenden zu senden, bzw. direkt zB ein Zimmer im Studentenheim zu reservieren.

Das Sokrates/Erasmus Büro ist jederzeit bereit den Studierenden mit Rat und Tat unterstützend beiseite zu stehen.

Das Sokrates/Erasmus Büro versichert allen:

Ihr werdet diesen Lebensabschnitt nie vergessen und werdet
aus diesen Erfahrungen euer ganzes Leben lang schöpfen!

 


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