Brotkrumenpfad
Beitragsfreie Zeit
Die studienbeitragsfreie Zeit für ordentliche Studierende (ausgenommen Drittstaatsangehörige mit dem Aufenthaltstitel "Aufenthaltsbewilligung Studierende") ist die vorgesehene Studienzeit gemäß Curriculum (gesetzliche Studiendauer) plus zwei Toleranzsemester je Studium (Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien). Bei Studien, die in Abschnitte gegliedert sind, gelten zwei Toleranzsemester je Studienabschnitt (Diplom- bzw. Lehramtsstudien).
Studienzeiten aus bereits früher begonnenen und abgebrochenen Studien werden bei der Studienzeitberechnung mitgezählt, wenn das Studium wieder aufgenommen wird.
Die Zahl der bisher zurückgelegten Semester eines Studiums ist an Hand der jeweiligen Kennzahlen gemäß § 5 Abs. 4 Universitäts-Studienevidenzverordnung 2004 (BGBl. II Nr. 288/2004 idF BGBl. II Nr. 161/2011) zu ermitteln, die das Curriculum bezeichnen. Zurückgelegte Semester eines Studiums sind bei Übertritt in das entsprechende neue Studium einzurechnen. Studienzeiten im Rahmen desselben Curriculums sind zusammenzuzählen.
Semester, in denen eine Beurlaubung vorliegt, sind bei der Ermittlung der Anzahl der bisher zurückgelegten Semester eines Studiums nicht zu berücksichtigen. Semester, in denen die Ableistung des Präsenz- und Zivildienstes ohne Berücksichtigung der lehrveranstaltungsfreien Zeit eine Dauer von mindestens vier Wochen in Anspruch nahm, sind bei der Ermittlung der Anzahl der bisher zurückgelegten Semester eines Studiums nicht zu berücksichtigen.
Der ÖH-Beitrag ist in der beitragsfreien Zeit jedenfalls zu bezahlen.