Brotkrumenpfad
Habilitationsrichtlinien
Die Habilitation stellt die höchste akademische Qualifikation dar. Um die gesetzlich geforderte "hervorragende wissenschaftliche Qualifikation" zu sichern, sind seitens der Universität Salzburg eine Reihe von Richtlinien vorgegeben, vgl. die Habilitationsrichtlinien.
Zusätzlich gibt sich der Fachbereich folgende zwei konkrete Mindestvoraussetzungen für die Eröffnung eines Habilitationsverfahrens:
- Mindestens drei Erst- oder Letztautorpublikationen in begutachteten (peer-reviewed) Journalen nach der Doktorarbeit sowie weitere Publikationen (Ko-Autorschaften), die die selbstständige und kontinuierliche Forschungsaktivität belegen
- Einwerbung von Drittmitteln in Höhe von mindestens 100.000 EUR, beispielsweise einer Doktoratsstelle innerhalb eines FWF-Projektes (oder äquivalent)
Diese Richtlinien dienen als Orientierungs- und Planungshilfe für ein erfolgreiches Habilitationsverfahren.