Brotkrumenpfad
Studiengebühren Auslandsstudium
- In der Regel wird Studierenden, die im Rahmen eines transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogramms ein Austauschsemester oder -jahr im Ausland verbringen, die Studiengebühr für den Zeitraum des Auslandsaufenthalts sowohl an der Heimat- als auch an der Gastuniversität erlassen.
Falls Sie die Studiengebühren an der Universität Salzburg zahlen müssten und Ihr Auslandsaufenthalt während des Semesters oder Teilen davon (min. 1 Monat) stattfindet, können Sie bis spätestens Ende der Inskriptionsnachfrist des betreffenden Semesters , den Erlass des Studienbeitrages für Mobilitätsprogramme im Büro für Internationale Beziehungen beantragen.
Achtung: der ÖH-Beitrag muss trotz Erlass der Studiengebühr unbedingt einbezahlt werden!
- Sollten Sie einen selbstorganisierten Auslandsaufenthalt absolvieren, sind die Studiengebühren an der Gasthochschule üblicherweise in voller Höhe vom Studierenden zu entrichten.