Brotkrumenpfad
Allgemeine Hinweise Prof. Schoibl
Informationen für Diplomanden und Dissertanten zu Diplom-, Seminar- (Haus-)arbeiten und Dissertationen aus Zivilverfahrensrecht (und Europarecht) - Prof. Schoibl 1. Zum Thema der Arbeit: 2. Anmeldung und Einreichung: 3. Fachliche Voraussetzungen: 4. Das "wissenschaftliche Arbeiten": 4.1. Literatur zum "wissenschaftlichen Arbeiten": Kerschner, Wissenschaftliche Arbeitstechnik und -methoden für Juristen, WUV, Wien (aktuelle Aufl.);
Die Übernahme zur Betreuung erfolgt nach folgenden Grundsätzen:
Das Thema wird in einem persönlichen Anmeldungsgespräch fixiert, wobei Wünsche des Kandidaten weitgehend berücksichtigt werden. Das Thema soll nicht zu breit, sondern möglichst spezifisch sein; ein vorläufiges Arbeitsthema breiteren Zuschnitts kann aber vereinbart werden. Dabei kommen Themen aus dem gesamten österreichischen und internationalen, insbes europäischen Verfahrensrecht, mit seinen materiell-rechtlichen Implikationen, sowie gewisse Beriche des Europarechts in Frage.
Ein Exposé (Kurzdarstellung der geplanten Arbeit mit provisorischer Gliederung und vorläufiger Literaturliste) ist vorzulegen, auf dessen Basis wird dann die Betreuung fixiert.
Nach der persönlichen Voranmeldung bei Prof. Schoibl erfolgt die Anmeldung im Prüfungsamt. Die Disposition ist beim Studiendekan einzureichen; siehe Schreiben des Studiendekans.
Vor der endgültigen Einreichung der (fertigen) Diplomarbeit bzw Dissertation im Prüfungsamt muß diese Prof. Schoibl - in einem separaten Exemplar - zur informellen Vorbegutachtung - rechtzeitig vor der Anmeldung zum letzten Prügungstermin (siehe die studienrechtlichen Begutachtungsfristen) vorgelegt werden.
Bereits gute allgemeine Kenntnisse des österreichischen und internationalen Verfahrensrechts, gegebenenfalls auch Fremdsprachenkenntnisse und Kenntnisse einschlägiger Gebiete des materiellen Rechts. Lebenslauf samt Angaben zum Studienerfolg. Besuch einer Arbeitsgemeinschaft Einführung ins wissenschaftliche Arbeiten", "EDV für Juristen" oder "Rechtsinformatik", spätestens bevor mit dem Schreiben der Arbeit begonnen wird, wird (nicht verpflichtend, aber) dringend empfohlen.
Friedl/Loebenstein (Hg), AZR. Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen, Manz, Wien (aktuelle Aufl.);
Busch / Konrath, Die Diplomandenseminararbeit - ein Schreib-Guide (I und II), JAP 2001/2002, 82 ff + 144ff.
5. Betreuung: 6. Umfang, Aufbau und äußere Gestaltung der Diplomarbeit und Dissertation: 7. Terminliches:
4.2. Der "wissenschaftliche Apparat":
Jede wissenschaftliche Arbeit muss bestimmten Formvorschriften iwS entsprechen, um die intrasubjektive Nachvollziehbarkeit der Argumentation zu gewährleisten. Dem dienen vor allem der Anmerkungsapparat (Fussnoten) und die Bibliografie; s. dazu auch das Schreiben des Studiendekans.
Um eine möglichst gute Betreuung zu gewährleisten, kann Prof. Schoibl nur eine kleinere Anzahl von Arbeiten betreuen.
Die Betreuung erfolgt zu vereinbarten Terminen im Rahmen seines Seminars (allenfalls zu lesende Teile rechtzeitig vorher abgeben !!) und seiner Sprechstunde (bitte vorher bei Fr. Moser anmelden).
Es wird erwartet, daß der Kandidat das Seminar für Diplomanden und Dissertanten bei Prof. Schoibl besucht. Der Kandidat sollte auch sein besonderes Interesse am Fach durch den Besuch von Lehrveranstaltungen und Gastvorträgen bezeugen, die am Institut stattfinden.
Für Diplomarbeiten hat sich ein Umfang von 60 bis 90 Manuskriptseiten bewährt, 3 cm linker Rand, Absatzgliederung, einzeilig, Anmerkungen entweder auf der Seite (Fußnoten) oder gesammelt am Schluß. Ansonsten kein allzu großer layoutmäßiger Aufwand, aber jedenfalls Sprach- und Zitierregeln (AZR, etc) beachten!
Erforderliche Teile in dieser Reihenfolge: Titelseite nach den Anforderungen des Prüfungsamtes, Inhaltsverzeichnis, eventuell Abkürzungsverzeichnis, Einleitung, "Haupttext", Zusammenfassung bzw Schlußfolgerungen, Literaturverzeichnis, eventuelle Fall- und Dokumentenregister.
Der Umfang der Dissertation (mindestens 120 Seiten) wird nach dem jeweiligen Thema einvernehmlich festgelegt; zur Gestaltung siehe Diplomarbeit.
Für Hausarbeiten/Seminararbeiten gibt obiges sinngemäss.
Die Diplomarbeit sollte innerhalb von 6 bis 9 Monaten, die Dissertation innerhalb von 18 bis 20 Monaten nach der Themenvergabe abgeschlossen werden; dazwischen regelmäßige Kontakte und Berichte über den Fortgang der Arbeit an den Betreuer. Bei längerer Unterbrechung (zB infolge dazwischengeschobenen Auslandsstudiums oder unerwarteter Studienverzögerung) ist der Betreuer zu verständigen. Sollte der Kontakt zum Betreuer abbrechen, bzw routinemäßig nach einem Jahr, kann das Thema an jemand anderen vergeben werden.
© Schoibl 2002