Brotkrumenpfad
Hinweise für Studierende
Für Studierende der Universität Salzburg gilt die Satzung der Universität Salzburg mit den Regelungen für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (S. 6-8):
Gemäß §19(5) der Satzung der Universität Salzburg ist Ihre Anmeldung nach der zweiten Lehrveranstaltungswoche verbindlich. Es ist (ab dem Zeitpunkt der Anmeldung) eine Anwesenheit von 80% in der Lehrveranstaltung erforderlich, da die Beurteilung aufgrund regelmäßiger schriftlicher und mündlicher Beiträge erfolgt, nicht aufgrund einer einzelnen Prüfung am Ende.
Ab der dritten Lehrveranstaltungswoche gilt das Fernbleiben ohne wichtigen Grund als Prüfungsabbruch, die Lehrveranstaltung wird daher negativ beurteilt.
Die Anrechenbarkeit von Lehrveranstaltungen des Sprachenzentrums auf Ihr Studium ist individuell mit den Curricularkommissionen des zuständigen Fachbereichs zu klären. Das Sprachenzentrum kann Ihnen dazu keine Auskünfte erteilen.