Brotkrumenpfad
Zusatzprüfung Latein
Spätestens bei Antritt zur Fachprüfung "Römisches Recht" (im 2. Studienabschnitt) müssen jene Studierenden, bei denen Latein nicht als Pflichtgegenstand im Reifeprüfungszeugnis aufscheint, die Zusatzprüfung Latein nachweisen!
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät bietet hierfür eine eigene Vorbereitungslehrveranstaltung an, welche speziell für Studierende der Rechtswissenschaften konzipiert ist (sie dient also nicht als Vorbereitungslehrveranstaltung in anderen Studienrichtungen, in welchen ebenfalls die Zusatzprüfung Latein erforderlich ist!).
Man findet diese Vorbereitungslehrveranstaltung in PLUSonline unter "Rechtswissenschaftliche Fakultät" (Kategorie im Verzeichnis links), dann weiter in der Mitte unter "Studienangebot" und "Sonstiges".
Für diese 7-stündige Vorbereitungslehrveranstaltung ist ein Kostenbeitrag von 20,-- pro Semesterstunde (höchstens aber € 120,--) zu entrichten. Näheres hierzu erfährt man in der Lehrveranstaltung.
Da die Fachprüfung "Römisches Recht" nach dem Musterstudienplan nach StPl 11 am Ende des 1. Semesters im 2. Studienabschnitt abgelegt werden sollte, wird empfohlen, diese Vorbereitslehrveranstaltung bereits im 1. Semester/1.Studienabschnitt zu beginnen!
Weitere Vorbereitungslehrveranstaltungen für die Zusatzprüfung Latein werden auch von der Kultur- und Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät (Altertumswissenschaften) sowie von der Theologischen Fakultät angeboten. In PLUSonline findet man diese Lehrveranstaltungen unter "Fakultätsübergreifendes Lehrangebot" und dann weiter unter "Ergänzungsprüfungen".