Brotkrumenpfad
INFORMATIONEN ZUM STUDIENABSCHLUSS
PRÜFUNGEN UND STUDIENABSCHLUSS IN DER NACHFRIST
Nach Ablauf der allgemeinen Zulassungsfrist beginnt die Nachfrist, die in einem Wintersemester am 30. November, in einem Sommersemester am 30. April endet (innerhalb der Nachfrist sind die Zulassung und die Meldung der Fortsetzung des Studiums noch zulässig).
Gemäß § 62 Abs 3 UG 2002 sind Studierende, die im vorangegangenen Semester zum Studium zugelassen waren, ohne weitere Inskription berechtigt, bis zum Ende der Nachfrist Prüfungen abzulegen und das Studium abzuschließen.
BACHELORPRÜFUNGSZEUGNIS UND BESCHEID
Wenn alle im Studienplan des Bachelorstudiums Recht und Wirtschaft vorgesehenen Prüfungen positiv absolviert wurden, wird das Bachelorprüfungszeugnis und der Bescheid, mit welchem der akademische Titel (LLB.oec.) verliehen wird, ausgestellt. Die Ausstellung dieser beiden Dokumente ist im Prüfungsreferat MÖGLICHST UMGEHEND zu beantragen. Sie werden automatisch per e-mail verständigt, sobald die Dokumente zur Abholung bereit liegen.
Bitte legen Sie bei der Beantragung einen Studienerfolgsnachweis (Ausdruck aus PLUSonline) vor!
Zusätzlich sind die AbsolventInnenstatistik der Universität Salzburg sowie die Erhebung des Statistischen Zentralamtes über studienbezogene Aufenthalte auszufüllen und die beiden Ausdrucke darüber bei der Beantragung mitzubringen.
Bitte kontrollieren Sie ebenso vor Beantragung dieser beiden Dokumente in PLUSonline in Ihrer "Visitenkarte" Ihre persönlichen Daten bsp. ob dort eine eventuelle Namensänderung, ein eventuell vorhandener zweiter Vorname oder auch ein bereits früher verliehener akademischer Titel aufscheinen. Die dort vorhandenen Angaben werden automatisch auf den Verleihungsbescheid übernommen! Richtigstellungen bzw. Ergänzungen müssen daher zuvor in der Serviceeinrichtung Studium (Kapitelgasse 4-6) beantragt werden.
FEIERLICHE SPONSION
Auf Wunsch kann man an der feierlichen Sponsion teilnehmen. Zu diesem Festakt muss man sich über die Abteilung Kommunikation & Fundraising anmelden.