Brotkrumenpfad
Schadensfälle
Für das Inventar der Universität besteht eine Versicherung gegen die üblichen Gefahren (zB Brand, Hochwasser, Leitungswasser, Einbruchsdiebstahl, etc.), wobei aber verschiedene, zum Teil sehr hohe Selbstbehalte festgelegt sind. Von dieser Versicherung ist auch fremdes Eigentum umfasst, dass in die Obhut der Universität gegeben wurde und für das nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. Die Gebäude selber sind durch den jeweiligen Eigentümer zu versichern.
Wichtig: Es besteht keine Versicherung gegen Diebstahl! Nur wenn dem Diebstahl eine Einbruchshandlung vorausgegangen ist, kann eine Leistung durch die Versicherung in Frage kommen. Bei Eintritt eines Schadens (auch am Gebäude selber) ist unbedingt der zuständige Hausdienst zu verständigen, der den Schaden festzustellen hat und nach Möglichkeit eine Schätzung der Schadenshöhe vornimmt. Der Hausdienst wird dann gemeinsam mit der Rechtsabteilung die weiteren Schritte abklären.
Haftpflicht
Für die Bediensteten der Universität wurde auch eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Damit sind sie gegen Schadensersatzansprüche, die gegen sie von dritter Seite aufgrund ihrer Tätigkeit für die Universität erhoben werden, versichert. Dieser Versicherungsschutz erstreckt sich aber nicht auf vorsätzliche Schädigungen und auch nicht auf Schäden, die der Universität bzw. anderen Bediensteten der Universität zugefügt wurden. Im Schadensfall ist Kontakt mit der Rechtsabteilung aufzunehmen, die die weiteren Schritte abklären wird.