Brotkrumenpfad
Gesetzliche Grundlage: § 78 Universitätsgesetz Vorgehensweise:
- Ausfüllen des Antrages in PLUSONLINE (siehe Leitfaden unten)
- Unterstützung gibt auch die/der Vorsitzende der Curricularkommission
- Ausdrucken des vollständigen Antrages (Handynummer anführen!) und Vorlage mit Kopien der Zeugnisse über die absolvierten Prüfungen an die/den Vorsitzende/n der Curricularkommission.
Die/der Vorsitzende der Curricularkommission begutachtet den Antrag und übermittelt ihn samt einer Anerkennungsempfehlung an die Rechtsabteilung, wo ein entsprechender Anerkennungsbescheid ausgestellt wird.
Der Bescheid (ab Jänner 2020) über die Anerkennung von Prüfungen wird Ihnen elektronisch ausschließlich an Ihre Studierenden E-Mail-Adresse (Vorname.Nachname@stud.sbg.ac.at) zugestellt.
Wenn Sie eine ehestmögliche (idR innerhalb von längstens zwei Werktagen) Umsetzung in PLUSOnline wünschen, können Sie nach Zustellung des Bescheides einen Rechtsmittelverzicht mit dem Wortlaut „Ich bestätige hiermit den Erhalt des Bescheides und verzichte ausdrücklich auf das ordentliche Rechtsmittel der Beschwerde für den betreffenden Bescheid.“ schriftlich an bescheid@sbg.ac.at abgeben.
Nähere Informationen entnehmen Sie der E-Mail, die Ihnen mit dem Bescheid übermittelt wird. Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur